Hinweise zu Fehlzeiten

Was müssen Sie in der Oberstufe tun, wenn Sie am Unterricht nicht teilnehmen können?

 

Beurlaubungen werden schriftlich, formlos und im Vorhinein von Ihren Eltern, solange Sie noch nicht volljährig sind bzw. bei Volljährigkeit von Ihnen über die Stufenleitung bei der Oberstufenkoordination beantragt, im Fall von Familienfeiern, Bewerbungen, geplante medizinische Eingriffe o. Ä.. Beurlaubungen können i. d. R. nicht für Klausurtage beantragt werden. Wird Ihr Beurlaubungsantrag genehmigt, dann informieren Sie vor Ihrer voraussichtlichen Abwesenheit Ihre Fachlehrer über Ihr Fehlen.

 

Werden Sie im Laufe eines Vormittags krank, melden Sie sich umgehend im Sekretariat. Das Sekretariat schreibt eine Mitteilung für die Stufen- bzw. Oberstufenleitung. Auf der Entschuldigungskarte tragen Sie den genauen Entlassungszeitpunkt mit Datum und Uhrzeit ein. Der unterrichtende Lehrer der aktuellen oder der direkt darauf folgenden Unterrichtsstunde bestätigt die Entlassung mit seiner Unterschrift. Sind diese Lehrer nicht erreichbar, kann auch die Stufenleitung oder die Oberstufenkoordination unterschreiben.

Fehlen Sie wegen Krankheit einen ganzen Tag oder länger, dann entschuldigen Sie dies mit den oben aufgeführten Gründen mit der Entschuldigungskarte. Fehlen Sie voraussichtlich länger als zwei Tage, dann bitten wir Sie, die Schule zeitnah darüber zu informieren.

 

Die Entschuldigungskarte ist ein ebenso wichtiges Dokument Ihrer Schullaufbahn wie die Bücherkarte. Dort tragen Sie auf der A-Seite alle Ihre privaten Fehlzeiten in Kursen ein, z. B. im Fall von Krankheit, Beurlaubungen für Familienfeiern o. Ä.. Eine Ausnahme bilden hier Fehlzeiten durch Bewerbungsgespräche. Diese tragen Sie wie Fehlzeiten, die schulisch bedingt sind, auf der B-Seite ein, z. B. im Fall von Exkursionen und Klausuren. Ihre Fehlzeiten müssen, solange Sie unter 18 Jahre alt sind, von Ihren Eltern auf der A-Seite bzw. immer von Ihren Lehrern auf der B-Seite unterschrieben werden, bevor der Kurslehrer sie abzeichnet. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass dies beides vor bzw. innerhalb der ersten Kursstunde geschieht, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Gesundung bzw. Rückkehr in die Schule. Ansonsten werden Ihnen auf dem Zeugnis unentschuldigte Fehlstunden eingetragen, die Sie tunlichst vermeiden sollten, da sie sich für eine Bewerbung nicht gut machen.
 

Ein besonderes Vorgehen verlangt das Fehlen an einem Tag, an dem eine Klausur angesetzt ist!
Folgende Schritte sind neben den oben genannten zu beachten:

  • Morgens früh die Schule telefonisch oder per E-Mail über das Fehlen informieren! Dabei Name, Jahrgangsstufe und die verpasste Klausur mit Fach und Lehrkraft angeben!
  • Sofort zum Arzt gehen und eine ärztliche Bescheinigung für den Tag einholen!
  • Nach der Gesundung umgehend die ärztliche Bescheinigung der Oberstufenleitung und der Lehrkraft vorlegen und einen Antrag auf Nachschreiben der Klausur stellen! Das Formular dafür gibt es auch im Sekretariat der Schule.

 
Ohne die Einhaltung dieser Schritte kann Ihnen das Nachschreiben einer versäumten Klausur nicht gewährt werden, und die Leistung dieser Klausur wird mit „ungenügend“ gewertet. Die Oberstufe verlangt also ein erheblich höheres Maß an Eigenverantwortlichkeit von Ihnen!